Gildensatzung Teil 2: Struktur und GildenrängeGildenstrukturUnsere Gilde gliedert sich in Offiziersränge, Mitgliederränge, Sonderränge und Ehrentitel
OffiziersrängeOffizier kann prinzipiell jeder werden, der einen Mitgliedesstatus hat und eine fuktionelle Aufgabe in der Leitung der Gilde übernimmt. Der Gildenmeister ist ein Offizier mit einigen Sonderrechten
MitgliederrängeMitgliederränge sind die Standdarränge der Gilde. Die meisten Gildenmitglieder werden einen der drei Mitgliederräbge inne haben. Die Mitgliederränge sind hierarchisch gegliedert. Der niedrigste Rang ist der Initiand, der höchste Rang der Veteran. Die Rechte und Pflichten der einzelnen Ränge und die Aufstiegsmöglichkeiten werden im Folgenden noch behandelt.
SonderrängeSonderränge sind Ränge ausserhalb der ordentlich Ranghierarchie, die eine Sonderfunktion erfüllen. Auf die Rechte und Pflichten der einzelnen Ränge wird im Folgenden noch genauer eingegangen werden.
EhrenrängeEhrenränge werden jenen Mitgliedern verliehen, die sich dauerhaft und im großen Maße um die Gilde verdient gemacht haben.
Diese Ränge können dann erweiterte werden, wenn wir zur Erfüllung besonderer Aufgaben Gildengliederungen bilden (z.B. eine Raidgruppe oder ein PvP-Team usw.)
Rechte und Pflichten der OffziersrängeOffizierDer Offizier befindet sich in einer leitenden Position. Er wird von dem Offizierskorps bestellt. Er kann mit dem selben Verfahren auch wieder abberufen werden.
Zu den Aufgabengebieten des Offiziers gehört es, einzelne organisatorsiche Bereiche in verantwortlicher Position zu leiten und damit den Gildenmeister in seiner Arbeit maßgeblich zu unterstützen. In der Regel rekrutieren sich die Offiziere aus den Veteranen, es ist jeoch nicht ausgeschlossen, dass auch ein einzelnes Mitglied direkt zum Offizier bestellt wird.
Rechte und Pflichten des Offiziers (zusätzlich zu den Rechten des Mitglieds):
- er ist in einer leitenden organisatorischen Funktion (z.B. Herold, Gildenbankmeister usw.) in der Gilde tätig.
- kann im Rahmen dieser Tätigkeit Weisungsbefugnis gegenüber Veteranen, Mitgliedern und Initianten haben
- kann in ein Schiedsgericht berufen werden
- umfassende Zugriffs- und Einsichtrechte in die Gildenbank
- er hat ein Stimm- und Antragsrecht bei den Sitzungen des Offizierskorps.
- kann eine derartige Sitzung zu einem sachbezogenen Thema nach den satzungsmäßigen Richtlinien jeder Zeit einberufen
- kann im Rahmen des Offizierskollegium auch den Gildenmeister vertreten, sollte dieser nicht anwesend sein
GildenmeisterDer Gildenmeister steht dem Offizierskollegium vor und hat als solcher zunächst die gleichen Rechte und Pflichten, wie ein normaler Offizier. Darüberhinaus ist er in der Lage, alle Verfügungen auch ohne Rücksprache zu treffen, wenn die Situation es erfordert. Allerdings müssen derartige Entscheidungen nachträglich vom Offizierskorps genehmigt werden
Rechte und Pflichten der MitgliederrängeInitiantDer Initiant ist der niedrigste reguläre Mitgliederrang unserer Gilde. Alle Gildenmitglieder bis St.50 sind in der Regel Initianten
Rechte des Initianten:
- Betätigung im Gildenforum
- Eingeschränkte Zugriffsrechte auf die Gildenbank
- Aufstieg zum Mitglied ab St 50 möglich
- Stimmrecht bei Abstimmungen auf Gildentreffen und im Forum möglich
- Anrufen von Schiedsgerichten im Falle von Streitigkeiten mit anderen Mitgliedern der Gilde
Aufstieg des Initianten:Der Initiand sollte nur ein Rang auf Zeit sein. In dieser Zeit muss der Char zügig Level 50 erreichen. Für den Aufstieg bedarf es der Entscheidung des Offizierskorps
MitgliedDas Mitglied ist in der Regel St.50 oder höher und mindestens einen Monat in der Gilde. Es ist nicht unbedingt täglich aber doch regelmäßig on und bringt sich aktiv in das Gildenleben ein. Es nimmt z.B. an Gruppenevents und anderen Veranstaltungen teil, hilft hier und da mal einem Initianten und schreibt auch mal den einen oder anderen Beitrag im Forum, an dem es sich selbstverständlich registriert hat.
Rechte und Pflichten des Mitglieds:
- allgemeines Stimmrecht bei Abstimmungen im Forum und auf Gildentreffen
- reguläre Gildenbankzugriffsrechte
- Werben neuer Mitglieder nach Maßgabe und in Abstimmung der Vorgaben des Heroldes oder dessen Mitarbeiterstab
- Führen von Initianten in Abstimmung mit dem für die Mitgliederführung zuständigen Offizier, aktuell die Schreibstube des Herolds wenn beauftragt auch offizielle Beurteilung der zugeordneten Initianten
- Anrufen von Schiedsgerichten im Falle von Streitigkeiten mit anderen Mitgliedern der Gilde
VeteranDer Veteran ist der höchste Manschaftsrang der Gilde
Als langgedientes (und hoch dekoriertes) Mitglied der Gilde nimmt der Veteran eine Sonderstellung ein, was seine Rechte und Pflichten betrifft. Er ist das Bindeglied zwischen den Offizieren und den Mitgliedern. Durch seine lange Erfahrung (mindestens St 70 oder höher) und seine erwiesene Verbundenheit zur Gilde gilt er als Vertrauter und Berater der Offiziere und des Gildenmeisters. In der Regel leitet er eine Gildenklasse oder Berufsgruppe (oder eine Gildengliederung) oder arbeitet im Team mit den Offiziellen. In Zusammenarbeit mit den Herolden ist es zum Beispiel der Veteran, der Empfehlungen gibt, welche Klassen angeworben werden sollen, bzw. der feststellt, welche Chars und Berufe unterrepräsentiert sind. Zu seinen Aufgaben kann es fallweise auch gehören, einen Bereich des Gildenforums zu moderieren (der sich mit der Klasse/des Berufes beschäftigt).
Rechte und Pflichten des Veterans (zusätzlich zu den Rechten des Mitglieds):
- ihm kann in Bezug auf seine Leitungsfunktion einer Klasse/Berufsgruppe/Gildengliederung ein besonderes Stimmrecht verliehen werden
- kann in ein Schiedsgericht berufen werden
- Führen von Mitgliedern im Rahmen der Leitungsfunktion einer Klasse/Berufsgruppe/Gildengliederung
- erweiterte Zugriffs- und Einsichtrechte in die Gildenbank (der genaue Mechanismus muss noch festgelegt werden)
- kann temporär zu den Sitzungen des Offizierkorps in beratender und/oder stimmberechtigter Funktion hinzugezogen werden. Er hat auch Zugang zum Offizierschannel
- kann eine derartige Sitzung zu einem sachbezogenen Thema nach den satzungsmäßigen Richtlinien auch einberufen, wenn er Leiter einer Gildenklasse/Berufsgruppe/Gildengliederung ist
Rechte und Pflichten der SonderrängeAnwärterDer Anwärter ist ein Sondderrang für alle Gildenneulinge, egal welcher Stufe. Als Anwärter erhält man die Gildenmitgliedschaft auf Probe. Nach spätestens einem Monat Gildenzugehörigkeit sollte sich die Eignung des Anwärters für die Gilde erwiesen haben. In diesem Fall entscheidet das Offizierskorps über eine dauerhafte Mitgliedschaft und die Einordnung in die Gildenhierarchie.
Der Anwärter hat als Mitglied auf Probe nur eingeschränkte Rechte. Der Zugriff auf die Gildenbank bleibt ihm verwehrt. Eine Teilnahme am öffentlichen Gildenleben ist jedoch grundsätzlich erwünscht.
TwinkDer Twink ist ein Sonderrang für Zweitchars. Ein Spieler kann im Prinzip beliebig viele Twinks haben, es sei denn, die Funktionsweise der Gilde wird dardurch beeinträchtigt. Im Einzelfall wird das Offizierskorps entscheiden, wie zu verfahren ist.
Damit trotzdem das Gleichgewicht gewahrt bleibt, ist es notwendig, dass Twinks in der Regel keine Geschäftstüchtigkeit erlangen dürfen. Insbesondere bei Abstimmungen u.ä. muss gewährleistet sein, dass jeder Spieler über nur eine Stimmer verfügt.
Eine Ausnahme bilden Twinks, die mit besonderen Aufgaben betraut werden. Auch hier entscheidet das Offizierskorps in der Regel im Einzelfall.
Die Twinks müssen in der Char-Information in WOW dem Main-Char zugeorndet werden, so dass den anderen Gildenmitgliedern nicht nur der Rang ersichtlich ist, sondern auch wem der Twink "gehört".
Selbst wenn ein Spieler mehrere Chars auf gleichem Level hat, muss er einen dieser Chars als Main definieren.
Es ist grundsätzlich möglich, einen Char, der bisher als Twink geführt wurde, als neuen Main zu definieren. Dies muss aber vom Offizierskorps genehmigt werden. Der Benutzername im Forum muss in der Folge geändert werden.
BankgehilfeDer Bankgehilfe ist ein Twink des Gildenbankmeisters, um die Gildenbankverwaltung zu erleichtern. Unter Umständen dürfen auch einzelne Spieler ein derartigen Bankgehilfen führen. Darüber muss allerdings das Offizierskorps im Einzelfall entscheiden.
EhrentitelEs steht dem Offizierskorps jeder Zeit frei, Ehrenränge für besonders verdiente Gildenmitglieder einzuführen und diese mit besonderen Rechten und Pflichten auszustatten. Im Moment gibt es nur den Ehrentitel des Mäzens, der jenen Gildenmitgliedern verliehen werden kann, die sich durch aussergewöhnlich hohe und regelmäßige Spendentätigkeit hervorgetan haben.
Die Regelung der Organe sind in dem dritten Teil der Gildensatzung nachzulesen.